REMKO – alles bärenstark. REMKO PG 25 T / 25 TE Propangas-Heizautomat Ausgabe D – R02 Bedienung Technik Ersatzteile
10 Wichtige Hinweise zu vereisten Versorgungsanlagen Durch nicht ausreichend dimensionierte Versorgungs-anlagen besteht die Gefahr der Vereisung der D
11 Inbetriebnahme Beim Einsatz der Geräte sind die jeweiligen Richtlinien zu beachten z. B.: Feuerungsanlagenverordnung (FeuVo) der einzelnen Bundesl
12 Außerbetriebnahme 1. Schließen Sie die Ventile aller Flaschen. 2. Lassen Sie die Flamme aus-brennen. 3. Beachten Sie: Das Gerät führt eine Störabs
13 3. Lösen Sie die Klemmschraube A an der Düsenhalte-rung. 4. Ziehen Sie das Zündkabel von der Zündelektrode. Maß B 3 mm Ionisationselektrode Zünde
14 Gerätedarstellung PG 25 T / 25 TE Maß- und Konstruktionsänderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.
15 Ersatzteilliste PG 25 T / 25 TE Fig.-Nr. Bezeichnung EDV-Nr. 1 Transportgriff 1101142 2 Außenmantel PG 25 T 1101475 2a Außenmantel PG 25 T
16 Schaltschema Technische Daten I – Ionisationselektrode KL – Klemmleiste M – Ventilatormotor MV – Magnetventil RS – Relaissockel RT –
17 Vor allen Arbeiten am Gerät muß die Gaszufuhr geschlossen und der Stecker aus der Steckdose gezogen werden. Einstell- und Wartungsarbeiten dürfen n
18 Wartungs- und Pflegeprotokoll 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Gerät gereinigt – Außen – Gerät gereinigt – Innen – Vent
REMKO GmbH & Co. KG Klima- und Wärmetechnik 32791 Lage, Im Seelenkamp 12 32777 Lage, Postfach 1827 Telefon +49 5232 606-0 Telefax +49 5232 60
3 Inhalt Seite Sicherheitshinweise 4 Gerätebeschreibung 4 Einsatz von Flüssiggas 5 Gasanschluß 9 Inbetriebnahme 11 Außerbetriebnahme 12 Sicherheit
4 Sicherheitshinweise Beim Einsatz des Gerätes sind grundsätzlich immer die jeweiligen örtlichen Bau- und Brandschutzvorschriften sowie die Vorschr
5 Einsatz von Flüssiggas Auszug aus der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) VBG 21 vom 1. Oktober 1993 für die Verwendung von Flüs-siggas. § 1 Geltung
6 § 7 Anschluß von Verbrauchsanlagen an Versor-gungsanlagen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Ver-brauchsanlagen nur an Versorgungsanlage
7 § 12 Oberflächentemperaturen Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß heiße Oberflächen, die nicht unmittelbar für den Arbeitsvor-gang erforderlich
8 § 18 Instandsetzen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Verbrauchsanlagen nur durch von ihm beauftragte Personen instandgesetzt werden und d
9 Ordnungswidrig im Sinne des § 710 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der VBG 21 z
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